Grundsteuererklärung 2022

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Gesetzgeber war durch das Verfassungsgericht aufgefordert, das Gesetz zur Grundsteuer zu novellieren. Das entsprechende Gesetzt zur Reform der Grundsteuer trat am 02. Dezember 2019 in Kraft.

Was müssen Sie tun?

Als Eigentümer:in müssen Sie bis zum 31.10.2022 Ihren Grundstückswert ermitteln und diesen in einer Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.



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Grundsteuererklärung

Verfügbar ab März 2022
Wir ermitteln für Ihre Grundsteuererklärung den benötigten Grundstückswert.
  • Sie beauftragen uns und übermitteln uns anschließend die erforderlichen Informationen zu Ihrer Immobilie. Anschießend erhalten Sie von uns eine versandfertige Grundsteuererklärung.

Mit Meldung

Verfügbar ab März 2022
Wir ermitteln für Ihre Grundsteuererklärung den benötigten Grundstückswert und melden diesen an das Finanzamt.
  • Sie beauftragen uns und übermitteln uns anschließend die erforderlichen Informationen zu Ihrer Immobilie. Anschließend übermitteln wir die Grundsteuererklärung an das Finanzamt.
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