Nebenkostenabrechnung erstellen, richtig gemacht!

Bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter werden die tatsächlich entstandenen Betriebskosten unter Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet. Die jährliche Erstellung kann dabei schnell zu einer komplizierten und fehleranfälligen Aufgabe werden. Wenn der Vermieter versucht in EXCEL eine Vorlage selbst zu erstellen oder eine der vielen Vorlagen aus dem Internet herunterlädt wird es oft schwierig. Die EXCEL-Vorlagen müssen vom Vermieter ständig gemäß der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Bei Hausakte24 bleibt Ihre Nebenkostenabrechnung automatisch immer auf dem aktuellsten Stand. Hausakte24 bietet Ihnen die perfekte Lösung zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Ein Assistent führt Sie zur fertigen Nebenkostenabrechnung.

Welche Nebenkosten sind umlagefähig?

Welche Nebenkosten tatsächlich umlagefähig sind, ist zunächst im Mietvertrag zu prüfen. Der Großteil der Mietverträge nimmt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) als Grundlage. Nachfolgend einige Beispiele für Nebenkosten die gemäß BetrKV umlagefähig sind:
  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstück
  2. Kosten der Kaltwasserversorgung
  3. Kosten der Entwässerung
  4. Kosten der Heizungsversorgung
  5. Kosten der Warmwasserversorgung
  6. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgung
  7. Kosten des Betriebs eines Personen- und Lastenaufzugs
  8. Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Kosten der Gartenpflege
  11. Kosten der Beleuchtung
  12. Kosten der Schornsteinreinigung
  13. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Kosten eines Hausmeisters
  15. Kosten des Betriebs der Einrichtungen der Wäschepflege
  16. Kosten einer Gemeinschaftsantennenanlage und einer Kabelverteileranlage

 

Welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht wird in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genau definiert.

Welche Nebenkosten sind nicht umlagefähig?

Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen neben Instandhaltungen auch die Verwaltergebühr. Vermieter die von einer professionellen Hausverwaltung betreut werden, können der Hausgeldabrechnung schon entnehmen welche Nebenkosten umlagefähig sind. Hierbei ist nur zu beachten, dass der Vermieter die Grundsteuer noch als Position ergänzt. Aber keine Sorge auch hieran werden Sie im Assistenten von Hausakte24.de automatisch erinnert. Weitere wichtige Informationen zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung können Sie unserer kostenlosen Checkliste entnehmen. >> Hier geht´s zur Checkliste

Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung

Laut geltender Rechtsprechung gibt es gewisse Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung. Diese Mindestanforderungen werden selbstverständlich alle erfüllt. Nachfolgend die wichtigsten Angaben:
  1. Der Abrechnungszeitraum ist aufzuführen 
  2. Die Nebenkostenabrechnung ist jährlich zu erstellen
  3. Die Herleitung der Umlageschlüssel ist näher zu beschreiben.
  4. Aufführen der Gesamtkosten zu jeder Nebenkostenposition 
  5. Der Anteil der durch den Mieter zu tragen ist, muss aufgeführt sein
  6. Die Vorauszahlungen müssen in Abzug gebracht werden