Grundsteuererklärung: Was ändert sich mit der Reform für Sie als Eigentümer:in?

Bis zum 31.10.2022 müssen Sie als Eigentümer:in für Ihre Immobilie eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Der Gesetzgeber war durch das Verfassungsgericht aufgefordert, das Gesetzt zur Grundsteuer zu novellieren. Das entsprechende Gesetzt zur Reform der Grundsteuer trat am 02. Dezember 2019 in Kraft.

Entscheidend für die Grundsteuererklärung ist eine richtige Wertermittlung. Die Bundesländer haben unterschiedliche Modelle für die erforderliche Wertermittlung entwickelt, was bei der Wertermittlung dringend zu beachten ist.

Wie ist die Grundsteuer entstanden?

Die Grundsteuer wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grundzehnt und Grundzins von den Landbesitzern eingetrieben. Sie gehört zu den ältesten Steuern.

Bereits im 18. Jahrhundert wurde zur Verbesserung der Bemessung ein Grundkataster eingeführt, indem nach Kulturart und Bodenqualität unterschieden wurde. Im Jahre 1920 wurde im Rahmen einer Reichsfinanzreform die Grundsteuer für alle Bundesländer verpflichtend.

Seit 1997 werden die Einheitswerte nur noch für Zwecke der Grundsteuer festgestellt.

Welche Grundsteuerarten gibt es?

Die Grundsteuerarten werden in drei Kategorien je nach Nutzungsart unterschieden.

  • Grundsteuer A (agrarisch – für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft),
  • Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder unbebaute Grundstücke),
  • Grundsteuer C (für baureife Grundstücke, optional im Bundesmodell ab 2025).

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Welche Bedeutung hat die Grundsteuer für die Gemeinden?

Im Jahr 2020 betrugen die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer bundesweit etwa 14,7 Mrd. Euro. Tatsächlich sind andere Steuereinnahmen der Gemeinden deutlich höher, die Grundsteuer stellt aber für die Gemeinden eine sichere und konstante Steuereinnahme dar. Bei der Grundsteuer gibt es keine Umlage an Bund oder Bundesländer, was bei den Bürgern zu einer hohen Akzeptanz führt.

Das mit Abstand größte Grundsteueraufkommen hat das Land Nordrhein-Westfalen mit 3.668 Mio. Euro im Jahr 2018. Das niedrigste Aufkommen findet sich in Brandburg mit 266 Mio. Euro. Das höchste pro Kopf Aufkommen von Grundsteuer gab es in 2018 in Bremen mit 298 € pro Kopf.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Zur Berechnung der Grundsteuer ist zunächst das Grundstück beziehungsweise die wirtschaftliche Einheit maßgebend. Ein Grundstück besteht bei Eigentumswohnungen aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten.

Für die Berechnung werden dann aus verschiedenen Werten die Grundsteuer ermittelt. Wesentlich dabei sind die Grundsteuermesszahl, der Hebesatz und der Einheitswert.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip verstößt, weil die Grundsteuer zum Teil bei gleichartigen Grundstücken stark variiert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts machte eine Reform des Grundsteuergesetzes erforderlich. Die Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Welche Anpassungen erfolgen durch die Grundsteuerreform?

Durch die Reform werden die Grundstückswerte neu berechnet, was zu einer einheitlicheren Ermittlung der Grundsteuer führen soll. Im Rahmen dieser Neuregelung müssen bereits im Jahr 2022 alle 35 Mio. Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Bei der Wertermittlung sind der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie die statistisch ermittelte Nettokaltmiete der Gemeinde maßgeblich.

FAZIT: Was müssen Sie jetzt tun?

Als Eigentümer:in müssen Sie bis zum 31.10.2022 Ihren Grundstückswert ermitteln und diesen in einer Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.

Dies können Sie auch direkt bei uns beauftragen, wir erledigen das dann für Sie.


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