Der Gesetzgeber war durch das Verfassungsgericht aufgefordert, das Gesetz zur Grundsteuer zu novellieren. Das entsprechende Gesetzt zur Reform der Grundsteuer trat am 02. Dezember 2019 in Kraft.
Was müssen Sie tun?
Als Eigentümer:in müssen Sie bis zum 31.10.2022 Ihren Grundstückswert ermitteln und diesen in einer Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.
Wir erledigen das für Sie!