Inhalt: Nebenkostenabrechnung erstellen
Nebenkostenabrechnung erstellen, richtig gemacht!
Bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter werden die tatsächlich entstandenen Betriebskosten unter Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet. Die jährliche Erstellung kann dabei schnell zu einer komplizierten und fehleranfälligen Aufgabe werden. Wenn der Vermieter versucht in EXCEL eine Vorlage selbst zu erstellen oder eine der vielen Vorlagen aus dem Internet herunterlädt wird es oft schwierig. Die EXCEL-Vorlagen müssen vom Vermieter ständig gemäß der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden. Bei Hausakte24 bleibt Ihre Nebenkostenabrechnung automatisch immer auf dem aktuellsten Stand. Hausakte24 bietet Ihnen die perfekte Lösung zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Ein Assistent führt Sie zur fertigen Nebenkostenabrechnung.
Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
- Laufende öffentliche Lasten des Grundstück
- Kosten der Kaltwasserversorgung
- Kosten der Entwässerung
- Kosten der Heizungsversorgung
- Kosten der Warmwasserversorgung
- Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgung
- Kosten des Betriebs eines Personen- und Lastenaufzugs
- Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten eines Hausmeisters
- Kosten des Betriebs der Einrichtungen der Wäschepflege
- Kosten einer Gemeinschaftsantennenanlage und einer Kabelverteileranlage
Welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht wird in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genau definiert.
Welche Nebenkosten sind nicht umlagefähig?
Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung
- Der Abrechnungszeitraum ist aufzuführen
- Die Nebenkostenabrechnung ist jährlich zu erstellen
- Die Herleitung der Umlageschlüssel ist näher zu beschreiben.
- Aufführen der Gesamtkosten zu jeder Nebenkostenposition
- Der Anteil der durch den Mieter zu tragen ist, muss aufgeführt sein
- Die Vorauszahlungen müssen in Abzug gebracht werden