Wohnungseigentümergemeinschaft darf Kredit aufnehmen

Wohnungseigentümer haben bei allen Angelegenheiten rund um ihre Immobilie eine starke Gemeinschaft im Rücken und stehen unter dem Schutz des Wohnungseigentumsgesetzes. Das kann wichtig werden, wenn Investitionen in Millionenhöhe anstehen. In einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof (25.09.2015 – V ZR 244/14) ging es um eine Fassadensanierung mit förderfähiger Wärmedämmung. Die Gemeinschaft beschloss die Aufnahme eines KfW-Förderkredits mit einem Zinssatz von null Prozent in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro über zehn Jahre sowie die Finanzierung des restlichen Betrages von 900.000 Euro über die Instandhaltungsrücklage. Mit dieser Maßnahme sind Verpflichtungen und Risiken für jeden einzelnen Wohnungseigentümer verbunden. Der Bundesgerichtshof musste deshalb prüfen, ob der Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Er entschied, dass eine Wohnungs-eigentümergemeinschaft zwar grundsätzlich hohe, langfristige Kreditverpflichtungen eingehen darf, dass daran jedoch Bedingungen geknüpft sind. Im konkreten Fall fehlte der Hinweis im Protokoll, dass die Eigentümer über das Risiko einer Nachschusspflicht unterrichtet worden waren.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss bei der Finanzierung einer notwendigen Sanierung das besondere Haftungsrisiko der einzelnen Eigentümer berücksichtigen. Foto: b_EthanPrater | Flickr.com
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss bei der Finanzierung einer notwendigen Sanierung das besondere Haftungsrisiko der einzelnen Eigentümer berücksichtigen.
Foto: b_EthanPrater | Flickr.com

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